Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Ingenieurbüro Frank Hettwer – nachfolgend „Dienstleister“ genannt – und dem Auftraggeber über Ingenieurdienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Der Dienstleister erbringt freiberufliche Ingenieurdienstleistungen, insbesondere:
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung eines Angebots oder durch schriftliche Auftragserteilung durch den Auftraggeber zustande. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Projektvereinbarung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Die Vergütung erfolgt auf Basis eines vereinbarten Stunden- oder Tagessatzes oder als Festpreisprojekt gemäß Angebot. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet.
Alle durch den Dienstleister erbrachten Leistungen (z. B. Skizzen, Konzepte, Zeichnungen, Berichte, 3D-Modelle) bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Dienstleisters. Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung das nicht-exklusive, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts erarbeiteten Ergebnissen. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung.
Der Dienstleister wird nach bestem Wissen darauf achten, dass durch seine Leistungen keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Eine rechtliche Prüfung durch einen Patentanwalt oder Juristen ist jedoch nicht Bestandteil der Leistungen, es sei denn, dies wird ausdrücklich beauftragt.
Der Dienstleister haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und beträgt maximal die Auftragssumme.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen geschäftlichen und technischen Informationen Stillschweigen zu bewahren – auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde. Kommt der Dienstleister in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund wird ein pauschaler Aufwendungsersatz in Höhe von 25 % der noch ausstehenden Vergütung fällig, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ein geringerer Aufwand entstanden ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen (insb. DSGVO). Details sind der Datenschutzerklärung (Datenschutz) zu entnehmen.
Für alle Rechtsbeziehungen gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Syke, Niedersachsen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.